Polizeibeamte

Landesweite Verteidigung von Polizeibeamtinnen und -beamten

-Rechtsanwalt Polizeibeamte-

 

Des Weiteren bildet die Strafverteidigung von Polizeibeamten einen Schwerpunkt unserer Kanzleitätigkeit.

Rechtsanwalt D. Beyer weiß aufgrund seiner eigenen Tätigkeit bei der Polizei und Kriminalpolizei des Landes NRW, bei der er auch bei Durchsuchungen, Festnahmen, Observationen sowie erkennungsdienstlichen Tatortaufnahmen  mit Teams der Kriminalpolizei mitwirkte, ganz genau, aus welchem Grund Sie im Funk die „3“ oder die „4“ drücken. Begriffe wie Cebius, IGVP oder Viva sind für ihn keine böhmische Dörfer.

Uns brauchen Sie vorab nicht umfassend darüber aufzuklären, was Ihre dienstlichen Angelegenheiten betrifft.

Die Grenze von gerade noch legalem polizeilichen Handeln oder bereits von einer Eingriffsgrundlage nicht mehr gedeckten Agierens ist manchmal äußerst schwierig zu ziehen, erst recht für den handelnden Polizeibeamten, der in Bruchteilen von Sekunden aufgrund einer vorgefundenen Situation eine Entscheidung treffen muss. Oft stehen dann die handelnden Beamten zwischen zwei Stühlen, namentlich zwischen Recht und Unrecht. Letzteres zieht allzu häufig strafrechtliche Konsequenzen nach sich. Die Einleitung eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens ist oft unvermeidlich.

Unter Einbeziehung polizeirechtlichen Eingriffsrechts versuchen wir daher in Ihrem ganz persönlichen Fall die ermittelnde Staatsanwaltschaft davon zu überzeugen, dass polizeiliches  Handeln vor einem situativen Hintergrund gesehen werden muss. Kein Einsatz gleicht dem anderen. Eine schematische Betrachtungsweise verbietet sich gänzlich. Vielmehr sollte eine situations- und einzelfallbezogene Bewertung aus einer „ex-ante“-Sicht Kardinalpflicht zur Nachvollziehbarkeit polizeilicher Intervention sein und dem verfahrensgegenständlichen Sachverhalt zugrunde gelegt werden.

Damit wir dieses gegenüber den ermittelnden Stellen konzeptionell und effizient darstellen können, sind vertiefte polizeirechtliche sowie strafprozessuale Kenntnisse als auch Kenntnisse in praktischer Einsatzlehre unabdingbarer Bestandteil unserer anwaltlichen Tätigkeit.

Als ersten Schritt überprüfen wir, ob auf Ihren Vorgang ein sogenannter „Satz-Schutz“ von den ermittelnden Stellen gelegt wurde. Sollte dieses noch nicht geschehen sein, was hin und wieder durchaus vorkommen kann, werden wir dieses unverzüglich veranlassen, damit Ihre dienstliche Integrität gewahrt bleibt.

Aufgrund unserer Erfahrung sind wir nicht nur ein starker, sondern auch ein loyaler, verschwiegener und unparteiischer Partner an Ihrer Seite.

Des Weiteren begleiten und unterstützen wir Sie auch in einem gegen Sie gerichteten Disziplinarverfahren und sind ein verlässlicher Ansprechpartner in Sachen Disziplinarverfügung oder Disziplinarklage.

 

Streitigkeiten bei beamtenrechtlichen Beurteilungen – bei Ablehnung der Einstellung in den Polizeidienst

Des Weiteren vertreten und unterstützen wir Sie bei Streitigkeiten um Einstellung bzw. bei Ablehnung in den Polizeidienst. Ebenso begleiten wir Sie bei Streitigkeiten und Konflikten mit Ihrem Dienstherren, z.B. bei willkürlich vorgenommenen beamtenrechtlichen Beurteilungen durch Ihre Vorgesetzte.