Disziplinarrecht (Bund und Land)
Unsere Kanzlei wird ferner im Rahmen von beamtenrechtlichen Disziplinarverfahren tätig, ungeachtet ob Sie Kommunalbeamter/in, Landesbeamter/in oder Bundesbeamter/in sind. Wir sind als Disziplinarverteidiger ein zuverlässiger und starker Partner an Ihrer Seite, wenn es darum geht, Sanktionen wegen eines Dienstvergehen seitens Ihres Dienstherren zu abzuwehren. Wir verteidigen Kommunalbeamte, Landesbeamte und Bundesbeamte.
Droht Ihnen die förmliche Einleitung eines gegen Sie als Beamten gerichteten Disziplinarverfahrens ist es wichtig, seine Beschuldigtenrechte positiv zu kennen und auch wahrzunehmen. Ein Disziplinarverfahren endet entweder durch Einstellung des Verfahrens oder aber mit der Verhängung einer Disziplinarmaßnahme.
Folgende Arten von Disziplinarmaßnahmen existieren in unserer Rechtsordnung, ungeachtet, ob Landes- oder Bundesdisziplinarrecht zur sachlichen Anwendung kommt:
a) Verweis
b) Geldbuße
c) Kürzung des Dienstbezüge
d) Zurückstufung
e) Entfernung aus dem Beamtenverhältnis.
Wir verteidigen Sie bereits vor Einleitung eines solchen förmlichen Diszipliarverfahrens, wenn nämlich bereits Vorermittlungen gem. § 29 VwVfG (Bund/Land) vonseiten des Dienstherren losgetreten worden sind.
Ferner verteidigen wir Soldaten im gerichtlichen Disziplinarverfahren nach der Wehrdisziplinarordnung (WDO).
Tel.: 0211 – 94 1959 60