Die Vergütung der anwaltlichen Tätigkeit richtet sich nach dem Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (RVG). Grundsätzlich richten sich die Gebühren der anwaltlichen Tätigkeit im zivilrechtlichen Bereich nach dem Gegenstandswert. Im strafrechtlichen Bereich entstehen für die anwaltliche Tätigkeit Betragsrahmengebühren. Sobald Herr Rechtsanwalt D. Beyer als Pflichtverteidiger beigeordnet wird, richtet sich die anwaltliche Vergütung nach Festgebühren.
Des Weiteren besteht insbesondere bei umfangreicher Tätigkeit des Rechtsanwaltes in Ihrer Angelegenheit die Möglichkeit des Abschlusses einer Honorarvereinbarung.
In geeigneten Ausnahmefällen besteht auch die Möglichkeit einer Ratenzahlung. Bitte zögern Sie nicht und sprechen Sie Herrn Rechtsanwalt D. Beyer auf diese Möglichkeit an, sofern Ihnen es unmöglich sein sollte, die anwaltlichen Gebühren zu entrichten. Rechtsanwalt Beyer wird mit Ihnen gemeinsam eine passable Lösung finden.
Sollten Sie aufgrund Ihrer finanziellen Situation nicht in der Lage sein, einen Rechtsstreit zu finanzieren, besteht die Möglichkeit Prozesskosten- bzw. Verfahrenskostenhilfe zu beantragen. Eine solche Beantragung übernimmt Herr Rechtsanwalt Beyer für Sie.
Die Kosten für eine Erstberatung durch Herrn D. Rechtsanwalt Beyer belaufen sich maximal auf einen Betrag von 190 Euro zzgl. 19% Mehrwertsteuer.
Eine Erstberatung für eine arbeitsrechtliche Kündigung ist kostenlos.
In strafrechtlichen Angelegenheiten beträgt eine Erstberatung durch die Rechtsanwaltskanzlei D. Beyer ebenfalls nur 190 Euro zzgl. 19% Mehrwertsteuer, sofern nichts Abweichendes vereinbart wird.